Der Kreis Borken ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Landesabfallgesetz NRW verantwortlich für eine sichere und nachhaltige Abfallentsorgung. Dazu gehören vor allem:

  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung
  • die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen

Das Einsammeln und Befördern der Abfälle übernehmen die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.

Das Konzept

Das Abfallwirtschaftskonzept gibt einen umfassenden Überblick über die Abfallentsorgung im Kreis Borken. Es zeigt:

  • welche Abfallarten, Mengen und Verbleibe anfallen
  • welche Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung bereits umgesetzt und künftig geplant sind
  • den Nachweis der Entsorgungssicherheit für zehn Jahre
  • die Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern

Das aktuelle Konzept gilt für den Zeitraum 2022 bis 2026 – und sichert eine nachhaltige, zukunftsorientierte Abfallwirtschaft in der Region.

ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT DES KREISES BORKEN

Abfallwirtschaftskonzept 2022-2026