Altkleider – Wiederverwendung und Verwertung

Seit dem 01.01.2025 sind Alttextilien gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie getrennt zu sammeln. Dazu gehören auch Textilien, die nicht mehr genutzt werden können und einer Verwertung zugeführt werden sollen.

Ziel der getrennten Sammlung ist es, Alttextilien getrennt von Restabfällen zu erfassen und geeigneten Verfahren zur Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen.

Im Kreis Borken ergeben sich daraus keine wesentlichen Änderungen. Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) betreibt bereits seit 2014 gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen eine kommunale Altkleidersammlung. Hierfür stehen derzeit 202 Sammelcontainer im Kreisgebiet zur Verfügung.

Wichtig:

  • Noch tragbare und gut erhaltene Kleidung gehören in die Altkleidercontainer.

  • Starke Verschmutzungen (z. B. durch Blut, Farbe oder Öl) machen Textilien unbrauchbar. Stark verschmutzte oder zerissene Textilien gehören deshalb in die Restmülltonne.

  • Nur trockene Textilien dürfen in den Containern entsorgt werden, da feuchte Kleidung Schimmel bildet und damit auch andere Textilien unbrauchbar macht.

Kleiner Tipp

Der beste Abfall ist jedoch der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb gilt: Kleidung bewusst kaufen, kleine Schäden wie Löcher selbst reparieren und gut erhaltene Stücke weitergeben.

Die im kommunalen System gesammelten Altkleider werden durch einen Drittanbieter hochwertig verwertet. Die Verwertungserlöse werden nach Abzug der entstehenden Kosten an die Kommunen ausgeschüttet.