Altkleider
Wiederverwertung und Recycling

Seit dem 01.01.2025 müssen Alttextilien sowie defekte Altkleider gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie von öffentlich-rechtlichen Entsorgern getrennt gesammelt und verwertet werden. Ziel dieser Regelung ist es, Textilien in der Restmülltonne zu reduzieren, um sie wiederzuverwenden oder zu recyceln.

Im Kreis Borken ändert diese Neuerung jedoch nichts Wesentliches, da die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) bereits seit 2014 in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen eine kommunale Altkleidersammlung betreibt. Hierfür stehen insgesamt 202 Container im Kreisgebiet zur Verfügung.

Wichtig:

  • Noch tragbare und gut erhaltene Kleidung gehören in die Altkleidercontainer.

  • Starke Verschmutzungen (z. B. durch Blut, Farbe oder Öl) machen Textilien unbrauchbar. Stark verschmutzte oder zerissene Textilien gehören deshalb in die Restmülltonne.

  • Nur trockene Textilien dürfen in den Containern entsorgt werden, da feuchte Kleidung Schimmel bildet und damit auch andere Textilien unbrauchbar macht.

Kleiner Tipp

Der beste Abfall ist jedoch der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb gilt: Kleidung bewusst kaufen, kleine Schäden wie Löcher selbst reparieren und gut erhaltene Stücke weitergeben.

Die im kommunalen System gesammelten Altkleider werden durch einen Drittanbieter hochwertig verwertet. Die Verwertungserlöse werden nach Abzug der entstehenden Kosten an die Kommunen ausgeschüttet.