Altkleider – Wiederverwendung und Verwertung
Seit dem 01.01.2025 sind Alttextilien gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie getrennt zu sammeln. Dazu gehören auch Textilien, die nicht mehr genutzt werden können und einer Verwertung zugeführt werden sollen.
Ziel der getrennten Sammlung ist es, Alttextilien getrennt von Restabfällen zu erfassen und geeigneten Verfahren zur Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen.
Im Kreis Borken ergeben sich daraus keine wesentlichen Änderungen. Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) betreibt bereits seit 2014 gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen eine kommunale Altkleidersammlung. Hierfür stehen derzeit 202 Sammelcontainer im Kreisgebiet zur Verfügung.
Wichtig:
Kleiner Tipp
Der beste Abfall ist jedoch der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb gilt: Kleidung bewusst kaufen, kleine Schäden wie Löcher selbst reparieren und gut erhaltene Stücke weitergeben.
Die im kommunalen System gesammelten Altkleider werden durch einen Drittanbieter hochwertig verwertet. Die Verwertungserlöse werden nach Abzug der entstehenden Kosten an die Kommunen ausgeschüttet.

