DEPONIESTANDORTE

EINE SAUBERE SACHE

Seit dem 1. Juni 2005 dürfen in Deutschland nur noch vorbehandelte gemischte Siedlungsabfälle auf Deponien abgelagert werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben wurde auch der Betrieb der Deponien im Kreis Borken eingestellt.

 

Während in Ahaus-Alstätte gegen Ende des Jahres 2000 die weitere Ablagerung von Müll eingestellt wurde, endete die Laufzeit der Deponie in Borken-Hoxfeld am 31.05.2005. Damit die dort endgelagerten Abfälle nicht zum unkalkulierbaren Problem vor der eigenen Haustür werden, sichert die EGW im Auftrag des Kreises Borken ihre Siedlungsabfalldeponien Ahaus-Alstätte und Borken-Hoxfeld umfangreich für die Zukunft.

 

Vor dem Hintergrund der beendeten Laufzeiten der Deponien in Alstätte und Hoxfeld gewinnen Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zunehmend an Bedeutung. Um eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit auch in Zukunft auszuschließen, ergreift die EGW umfangreiche technische Maßnahmen, zu denen unter anderem Oberflächen- Abdichtungssysteme und Umschließungen des Deponiekörpers mit Dichtwänden gehören.

 

Die Zielsetzung der Rekultivierung besteht in erster Linie darin, durch das Aufbringen eines Oberflächenabdichtungssystems das Niederschlagswasser oberflächlich abzuleiten und damit das Eindringen von Wasser in den Deponiekörper zu minimieren. Gleichzeitig wird eine Tragschicht aufgebracht und ein standsicheres Böschungsystem hergestellt. Abschließend erfolgt dann eine Begrünung des Deponiekörpers mittels Rasen und Strauchgruppen.

 

Verantwortungsbewusst werden die Deponie-Sickerwässer in speziellen Aufbereitungsanlagen vorgereinigt, bevor sie den Klärwerken zufließen. Das beim Verrottungsprozess der organischen Anteile des Restabfalls entstehende Deponiegas wird in so genannten "Blockheizkraftwerken" zur Erzeugung elektrischer Energie genutzt.

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