Richtig entsorgen
Die Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Beide Abfallarten sind getrennt zu erfassen, zu transportieren und zu entsorgen.
Asbest- und KMF-haltige Abfälle werden bei der EGW entsprechend den geltenden Vorschriften angenommen und behandelt. Dabei sind die Anforderungen der einschlägigen Regelwerke, insbesondere der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), zu beachten.
Asbesthaltige Abfälle müssen in geeigneten, staubdichten und reißfesten Verpackungen angeliefert werden. Für KMF-Abfälle gelten ebenfalls besondere Anforderungen an Verpackung und Transport.
Die Annahme erfolgt ausschließlich am Standort Gescher. Dort werden die Abfälle getrennt von anderen Abfällen gelagert und den vorgesehenen Entsorgungswegen zugeführt. Auf Wunsch stellen wir die erforderlichen Entsorgungsnachweise aus.
Die Entsorgungskosten richten sich nach Art und Menge der angelieferten Materialien. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Asbest oder KMF? Ansprechpartner bei uns im Haus ist Herr Meckelholt.
Telefon: 02542 929-147
E-Mail: k.meckelholt(at)egw.de
