Getrennte Sammlung und Verwertung

Elektroaltgeräte enthalten unterschiedliche Materialien und Bauteile, die in speziellen Behandlungs- und Verwertungsverfahren verarbeitet werden können. Darüber hinaus können Geräte Stoffe enthalten, die bei der Entsorgung gesondert zu berücksichtigen sind. Deshalb werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Sammelstellen für Elektroaltgeräte bereitzustellen und Altgeräte aus privaten Haushalten zurückzunehmen. Im Kreis Borken können Elektroaltgeräte auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Kleingeräte werden zusätzlich über das Schadstoffmobil angenommen.

Erfassung und Behandlung von Elektroaltgeräten

Nach der Sammlung werden die Geräte den gesetzlich vorgesehenen Sammelgruppen zugeordnet. Die getrennte Erfassung ermöglicht eine auf die jeweilige Geräteart abgestimmte Behandlung.

  • Großgeräte (z. B. Waschmaschinen) werden getrennt gesammelt und den dafür vorgesehenen Behandlungsanlagen zugeführt.
  • Kleingeräte werden separat erfasst und für die weitere Behandlung vorbereitet.
  • Kühl- und Gefriergeräte werden gesondert gesammelt und in speziellen Anlagen behandelt.
  • Gasentladungslampen werden getrennt erfasst, da sie Quecksilber enthalten können.

Im Rahmen der weiteren Behandlung werden verschiedene Materialien und Bauteile getrennt und den jeweils vorgesehenen Verwertungs- oder Entsorgungswegen zugeführt.

Erlöse aus der Verwertung

Erlöse aus der Verwertung von Elektroaltgeräten werden bei den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern berücksichtigt und können in die Gebührenkalkulation einfließen.