1) Die Gebühr für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen in EUR/t beträgt für:
1. Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll ohne Bocholt und Isselburg 257,13
2. Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll aus Bocholt und Isselburg 240,11
3. Bioabfälle 92,25
4. Garten- und Grünabf.lle 42,08
2) Die Nachsorgekosten der Deponienachsorge für die EGW gem. § 3 Abs. 2 betragen in
EUR:
Nachsorgekosten
1. Nachsorgekosten der Deponienachsorge für die EGW gesamt 43.118,47 EUR
Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll ohne Bocholt und Isselburg257,13
