1) Die Gebühr für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen in EUR/t beträgt für:

1. Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll ohne Bocholt und Isselburg 257,13

2. Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll aus Bocholt und Isselburg 240,11

3. Bioabfälle 92,25

4. Garten- und Grünabf.lle 42,08

2) Die Nachsorgekosten der Deponienachsorge für die EGW gem. § 3 Abs. 2 betragen in

EUR:

Nachsorgekosten

1. Nachsorgekosten der Deponienachsorge für die EGW gesamt 43.118,47 EUR

 

Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll ohne Bocholt und Isselburg257,13