Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Kreises Borken über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen vom
29.09.2023 außer Kraft.
Borken, 10.10.2024
gez.
Dr. Kai Zwicker
Landrat
