6.1 Für die Altpapierentsorgung wird eine Gebühr in Höhe von 17,00 EUR/t angelieferten Altpapiers von den unter § 3 Abs. 1 genannten Benutzern der Entsorgungsanlagen erhoben.
Von daswerbewerk|2025-07-01T18:24:18+02:00Juli 1st, 2025|Entgelte & Gebühren|Kommentare deaktiviert für § 06 Gebührensatz für die Altpapierentsorgung