§ 07 Gebührensatz für die Alttextilienentsorgung 7.1 Für die Alttextilentsorgung wird einmal jährlich eine Gebühr in Höhe von 241,00 EUR je aufgestellten Sammelcontainer von den unter § 3 Abs. 1 genannten Anlagenbenutzern der Entsorgungsanlagen erhoben. daswerbewerk2025-07-01T18:24:11+02:00 Über den Autor: daswerbewerk