GEBÜHRENSATZUNG UND ENTGELTTABELLE

Gebührensatzung 2024

Entgelttabelle EGW ab 01.01.2024

 

 

ABFALLENTSORGUNGS-
SATZUNG DES KREISES BORKEN

Abfallentsorgungssatzung ab dem 01.01.2021 inkl. Anlagen

Satzungen

Für die Anlieferungen der Städte und Gemeinden (Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll, Bioabfälle, Garten- und Grünabfälle, Altpapier, Alttextilien und Elektroschrott) werden Gebühren nach der Abfallgebührensatzung des Kreises Borken erhoben. Für alle anderen Anlieferungen werden Entgelte durch die EGW erhoben.