ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT

DES KREISES BORKEN

Der Anlass

Der Kreis Borken ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 17 und 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Landesabfallgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW). Die Aufgaben umfassen insbesondere

  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und
  • die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.

Die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der in ihrem Gebiet überlassenen Abfälle ist nach LAbfG Aufgabe der Städte und Gemeinden.

Das Konzept

Das Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung im Kreis Borken. Es enthält insbesondere

  • Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet des Kreises Borken anfallenden und dem Kreis Borken überlassenen Abfälle,
  • die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der überlassenen Abfälle,
  • den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,
  • die Darstellung der Zusammenarbeit / Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzeptes gilt für die Jahre 2022 bis 2026.

ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT DES KREISES BORKEN

Abfallwirtschaftskonzept 2022 - 2026