ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Annahme von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung unserer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Betriebsordnung der jeweiligen Anlage. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt EGW nicht an, es sei denn, EGW hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EGW gelten auch dann, wenn EGW in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos annimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber.