GEBÜHREN UND ENTGELTE

SATZUNGEN

Für die Anlieferungen der Städte und Gemeinden (Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll, Bioabfälle, Garten- und Grünabfälle, Altpapier, Alttextilien und Elektroschrott) werden Gebühren nach der Abfallgebührensatzung des Kreises Borken erhoben. Für alle anderen Anlieferungen werden Entgelte durch die EGW erhoben.

ABFALLENTSORGUNGSSATZUNG DES KREISES BORKEN

Abfallentsorgungssatzung ab dem 01.01.2021 inkl. Anlagen