KOOPERATION

STADT MÜNSTER

Mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Hierüber wird eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle und die gleichzeitige Auslastung bestehender Entsorgungskontingente gewährleistet.